Haldorf bekommt Biotonne erst im Juli

30.04.2021

Ab 1.7.2021 wird im Schwalm-Eder-Kreis die Biotonne verpflichtend für alle Haushalte eingeführt. Die Verteilung der Tonnen (Größe 120 Liter) beginnt im Landkreis am 3.5.2021 und wird sich bis in den Juli hinziehen. Die Ortsteile der Gemeinde Edermünde sind mit der Verteilung für die Woche vom 5.7. – 9.7.2021 eingeplant.

Die 14-tägige Leerung der Biotonnen beginnt erstmals ebenfalls im Juli. Im Gegenzug wird der Rhythmus der schwarzen Restmülltonnen auf alle 3 Wochen ausgedehnt, da man zukünftig weniger Restmüll erwartet.

 

Die Einführung der Biotonne basiert auf der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. So soll mit dem Biomüll durch den Vergärungsprozess Kompost und erneuerbare Energie gewonnen werden.

Das Sammeln des Biomülls (z.B. Essensreste in der Küche) in kompostierbaren Biomüllsäcken aus Papier ist erlaubt.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder hat den vollständigen Abfallkalender für das 2. Halbjahr 2021 vor dem Hintergrund der laufenden Ausschreibungsverfahren noch nicht veröffentlicht.

 

Was darf in die Biotonne?

Aus der Küche: Brot- und Backwarenreste, Eierschalen, Wurst- und Käsereste, Kaffee- und Teesatz mit Filtertüten aus Papier, Küchenkrepp, Nussschalen, Obst- und Gemüsereste, Schalen von Südfrüchten, gekochte Speisereste, verdorbene Lebensmittel

Aus dem Garten: Ast- und Strauchschnitt, Blumensträuße, Fallobst, Heckenschnitt, Laub, Moos, Pflanzenreste, Rasenschnitt, Topfblumen, Wildkräuter

Aus dem Haus: Holzspäne, Papiertücher, -servietten (nur zum Einwickeln), Unbeschichtete Tüten (z.B. vom Einkauf beim Metzger oder zum Sammeln der Bioabfälle), Pappe zum Aufsaugen oder zum Verhindern vor Festfrieren im Winter, von Lebensmitteln verschmutztes und fettiges Papier

 

Was darf nicht in die Biotonne?

Die Tonne wird nicht geleert, wenn sich Störstoffe darin befinden. Störstoffe sind u.a.: Verpackungen mit oder ohne Inhalt, Grillkohle, Asche und Zigarettenreste, Fäkalien von Mensch und Tier, Windeln, Tierstreu, Tierkadaver, Bau- und Renovierungsabfälle, Metalle, Textilien, Kaffeekapseln, Restmüll.

Störstoffe sind zudem jede Art von Kunststoffen, ausdrücklich auch solche, die als kompostierbar bezeichnet werden (sogenannte Biokunststoffe).

 

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