
Winterräumpflicht 2021
01.01.2021Die Gemeinde Edermünde weist auf die Winterräumpflicht der Anlieger im Winter bei vereisten und verschneiten Gehwegen hin. Bei Straßen mit nur einem Gehweg ist im Jahr 2021 der Gegenüberliegende Anlieger des Bürgersteigs für die Räumpflicht verantwortlich.
Die Räumpflicht besteht in der Zeit von 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Eisglätte sind die Gehwege mit Sand oder Splitt abzustumpfen. Salz darf nur in geringen Mengen zum Einsatz kommen und muss frei von Schwefelverbindungen sein.
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