Winterräumpflicht 2025

02.01.2025

Die Gemeinde Edermünde weist auf die Winterräumpflicht  der Anlieger im Winter bei vereisten und verschneiten Gehwegen hin. Bei Straßen mit nur einem Gehweg ist im Jahr 2025 der gegenüberliegende Anlieger des Bürgersteigs für die Räumpflicht verantwortlich.

 

Die Räumpflicht besteht in der Zeit von 6:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Eisglätte sind die Gehwege mit Sand oder Splitt abzustumpfen. Salz darf nur in geringen Mengen zum Einsatz kommen und muss frei von Schwefelverbindungen sein.

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